Trinkwasser
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel – Trinkwasserqualität in Tirol gewährleisten
Trinkwasser ist unser kostbarstes Gut und unterliegt strengsten gesetzlichen Bestimmungen. Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie die Trinkwasserverordnung (TWV) geregelt. Diese setzen hohe Qualitätsstandards, um sicherzustellen, dass Trinkwasser ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit konsumiert werden kann. Betreiber von Quellen oder Tiefbrunnen sind verpflichtet, ihr Trinkwasser regelmäßig – mindestens einmal jährlich – untersuchen zu lassen.
Ihre Verpflichtung zur Wasseruntersuchung
Als Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage sind Sie gemäß der Trinkwasserverordnung und §134 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) dazu verpflichtet, die Qualität Ihres Wassers kontinuierlich zu überwachen. Dies beinhaltet auch die Fremdüberprüfung der Anlagenteile durch eine externe Inspektionsstelle, die spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden muss. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Verunreinigungen frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit des Trinkwassers langfristig zu gewährleisten.
Unser Service für sichere Wasserversorgung
TWT Thurner Walter Technik bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Wir führen fachgerechte Probenahmen durch, organisieren die Inspektion Ihrer Anlagen durch akkreditierte Inspektionsstellen und übernehmen die Überprüfung gemäß §134 Abs. 4 WRG. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die Trinkwasserqualität in Ihrer Anlage zu sichern. Für Anfragen erreichen Sie uns per E-Mail: info@twt-technik.at.