Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung (TWV) –
Sicherheit für Ihr Trinkwasser
Gemäß §3 der Trinkwasserverordnung (TWV) muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass es ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken und verwendet werden kann. Die Qualität des Trinkwassers wird an den Entnahmestellen bewertet. Das bedeutet, dass auch Probleme innerhalb des Hausinstallationssystems, wie falsche Werkstoffwahl, ungeeignete Wassertemperaturen oder lange Stagnationszeiten, in die gesetzliche Beurteilung einfließen. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind daher unerlässlich, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Wasserversorgungsanlagen und ihre Wartungspflichten
Laut §5 der TWV sind Wasserversorgungsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dies bedeutet, dass Vorsorge getroffen werden muss, um negative Einflüsse auf die Wasserqualität zu vermeiden. Das Wohnungseigentumsgesetz (§28) schreibt vor, dass der Vermieter verpflichtet ist, technische Anlagen wie Warmwasser- und Heizsysteme instand zu halten und Gefahren für die Gesundheit der Bewohner zu beseitigen. Besonders die zentrale Wärmeversorgungsanlage steht hier im Fokus.
Prüfpflichten gemäß ÖNORM B 5019 und B 1300
Die ÖNORM B 5019 (Februar 2017) betrifft alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung. Hier besteht für Eigentümer die Pflicht, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Auch die ÖNORM B 1300, bekannt unter Verwaltern, schreibt eine jährliche Kontrolle der Wasserqualität vor, insbesondere auf das Vorhandensein von Legionellen. So wird die Sicherheit und Hygiene in Trinkwasseranlagen gewährleistet.